§ 2 Überlassene Unterlagen
An
allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller
überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc.,
behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir
erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1
annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.